Klasse A1 ()
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Hubraum nicht mehr als 125 cm³
- Nennleistung nicht mehr als 11 kW, bei dem das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW nicht übersteigt
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- bei Verbrennungsmotoren einen Hubraum von mehr als 50 cm³
- oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- mit einer Leistung von bis zu 15 kW
Mindestalter
16 Jahre
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
keine erforderlich
Einschluss der Klassen
AM
Theoretische Mindestausbildung
Ersterteilung: 12 Stunden Grundstoff, 4 Stunden Klassenspezifischer Stoff
Erweiterung: 6 Stunden Grundstoff, 4 Stunden Klassenspezifischer Stoff
Praktische Mindestausbildung
Grundausbildung und 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Prüfungsdauer
70 Minuten
30 Minuten davon reine Fahrzeit
Geltungsdauer einer bestandenen theoretischen Prüfung
12 Monate
Wiederholungsfristen einer nicht bestandenen theoretischen oder praktischen Prüfung
Die Prüfung kann frühestens nach 2 Wochen wiederholt werden.
Befristung der Fahrerlaubnis
Keine
Ärztliche Untersuchung
Nein, nur Sehtest