Klasse AM ()
- Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen
Antriebsmaschine oder eine Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr
als 50 cm3 oder eine maximalen Nenndauerleistung von bis zu 4 kW im Falle von
Elektromotoren - Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht
mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem
Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich
hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen
(Fahrräder mit Hilfsmotor) - Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer
durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren,
einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer
Verbrennungsmotoren oder eine maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4
kW im Falle von Elektromotoren
Mindestalter
15 Jahre
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
keine erforderlich
Einschluss der Klassen
keine
Theoretische Mindestausbildung
Ersterteilung: 12 Stunden Grundstoff, 2 Stunden Klassenspezifischer Stoff
Erweiterung: 6 Stunden Grundstoff, 2 Stunden Klassenspezifischer Stoff
Praktische Mindestausbildung
Grundausbildung
Keine besonderen Ausbildungsfahrten
Prüfungsdauer
55 Minuten
Davon 30 Minuten reine Fahrzeit
Geltungsdauer einer bestandenen theoretischen Prüfung
12 Monate
Wiederholungsfristen einer nicht bestandenen theoretischen oder praktischen Prüfung
Die Prüfung kann frühestens nach 2 Wochen wiederholt werden.
Befristung der Fahrerlaubnis
Keine
Befristung der Führerscheinkarte
15 Jahre
Ärztliche Untersuchung
Nein, nur Sehtest