Klasse B196, Klasse B mit Schlüsselzahl 196

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt. Die Regelung berechtigt nur zu Fahrten im Inland.

Mindestalter
25 Jahre

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
5 Jahr Klasse B

Einschluss der Klassen
keine

Befristung der abweichenden Fahrberechtigung (Schlüsselzahl 196)
Keine

Befristung der Führerscheinkarte
15 Jahre

Ärztliche Untersuchung
Nein

Theoretischer Schulungsstoff lt. FahrschAusbO
Mindestens 4 Unterrichtseinheiten (180 Minuten)

Praktischer Übungsstoff lt. FahrschAusbO
Mindestens 5 Unterrichtseinheiten (225 Minuten)

Abschluss der Ausbildung
Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat der Inhaber der Fahrschule oder der verantwortliche Leiter dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen.