Klasse C ()
- Kraftfahrzeuge, ausgenommen Zweiräder und D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg
- nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Fahrer
- mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtgewicht nicht mehr als 750 kg
- Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen
- auch Fahrzeuge dieser Klasse mit insbesondere folgender , für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung:
Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, der Polizei, Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks, Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, Krankenkraftwagen, Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge, beschussgeschützte Fahrzeuge, Post, Funk- und Fernmeldefahrzeuge, spezialisierte Verkaufswagen, rollstuhlgerechte Fahrzeuge, Leichenwagen und Wohnmobile. Gilt entsprechend für CE. - Im Inland auch Kraftomnibusse ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.
Mindestalter
- 21 Jahre
- für gewerbliche Fahrten im Güterkraftverkehr (einschließlich Werksverkehr)
- mit beschleunigter Grundqualifikation 21 Jahre
- mit Berufskraftfahrerausbildung 18 Jahre
- mit Grundqualifikation 18 Jahre
Ab 31. Mai 2021 gilt:
Die Schlüsselzahl 95 wird nicht mehr in den Führerschein eingetragen. Es wird ein Fahrerqualifikationsnachweis ausgestellt.
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
Klasse B
Einschluss der Klassen
Klasse C1
Befristung der Fahrerlaubnis
Auf 5 Jahre
Ärztliche Untersuchung
Ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
Wiederholungsuntersuchung: alle 5 Jahre
Theoretische Mindestausbildung
Bei Erweiterung:
6 Stunden Grundstoff und bei Vorbesitz der
- Klasse B = 10 Stunden klassenspezifischer Stoff
- Klasse C1 = 4 Stunden klassenspezifischer Stoff
- Klasse D1 = 4 Stunden klassenspezifischer Stoff
- Klasse D = 2 Stunden klassenspezifischer Stoff
Bei gemeinsamen Erwerb von der Klasse B und C:
6*/12 Stunden Grundstoff und 2 Stunden klassenspezifischer Stoff für Klasse B und 10 für Klasse C
*sofern bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist.
Praktische Mindestausbildung
Erweiterung von der Klasse B auf die Klasse C:
Grundausbildung und 5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Erweiterung von der Klasse C1 auf die Klasse C:
Grundausbildung und 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt
Bei gemeinsamen Erwerb der Klassen B und C ist zunächst die Ausbildung der Klasse B wie beim Ersterwerb durchzuführen.
Prüfungsdauer
85 Minuten, davon 50 Minuten reine Fahrzeit
Befristung der Führerscheinkarte
15 Jahre
Geltungsdauer einer bestandenen theoretischen Prüfung
12 Monate
Wiederholungsfristen einer nicht bestandenen theoretischen oder praktischen Prüfung
Die Prüfung kann frühestens nach 2 Wochen wiederholt werden.