Klasse C1 ()
- Kraftfahrzeuge, ausgenommen Zweiräder und D1 und D
- zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5t zulässiges Gesamtgewicht
- nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Fahrer
- Anhänger nicht mehr als 750 kg
- Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs
- auch Fahrzeuge dieser Klasse mit insbesondere folgender , für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung:
Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, der Polizei, Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks, Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, Krankenkraftwagen, Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge, beschussgeschützte Fahrzeuge, Post, Funk- und Fernmeldefahrzeuge, spezialisierte Verkaufswagen, rollstuhlgerechte Fahrzeuge, Leichenwagen und Wohnmobile. Gilt entsprechend für C1E.
Mindestalter
- 18 Jahre
- für gewerbliche Fahrten im Güterkraftverkehr (einschließlich Werksverkehr)
- mit beschleunigter Grundqualifikation oder
- mit Berufskraftfahrerausbildung oder
- mit Grundqualifikation
Ab 31. Mai 2021 gilt:
Die Schlüsselzahl 95 wird nicht mehr in den Führerschein eingetragen. Es wird ein Fahrerqualifikationsnachweis ausgestellt.
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
Klasse B
Einschluss der Klassen
keine
Befristung der Fahrerlaubnis
5 Jahre
Ärztliche Untersuchung
Ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
Wiederholungsuntersuchung
vor jedem Fristablauf
Theoretische Mindestausbildung
Bei Erweiterung:
6 Stunden Grundstoff und bei Vorbesitz
- der Klasse B = 6 Stunden klassenspezifischer Stoff
- der Klasse D1= 2 Stunden klassenspezifischer Stoff
- der Klasse D = 2 Stunden klassenspezifischer Stoff
Bei gemeinsamen Erwerb von der Klasse B und C1:
6*/12 Stunden Grundstoff und klassenspezifischer Stoff 2 Stunden für Klasse B und 6 Stunden für Klasse C1
* sofern bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist.
1. Praktische Mindestausbildung bei Erweiterung von B auf C1
Grundausbildung und 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt
2. Praktische Mindestausbildung bei gemeinsamen Erwerb von B und C1
zunächst Ausbildung in Klasse B, im Anschluss Ausbildung Klasse C1
Prüfungsdauer
85 Minuten davon 50 Minuten reine Fahrzeit
Befristung der Führerscheinkarte
15 Jahre
Geltungsdauer einer bestandenen theoretischen Prüfung
12 Monate
Wiederholungsfristen einer nicht bestandenen theoretischen oder praktischen Prüfung
Die Prüfung kann frühestens nach 2 Wochen wiederholt werden.