Klasse C1E (-)

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug

  • der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
  • der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
  • Im Inland auch Kraftomnibusse - gegebenenfalls mit Anhänger - bis 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

Mindestalter

Ab 31. Mai 2021 gilt:
Die Schlüsselzahl 95 wird nicht mehr in den Führerschein eingetragen. Es wird ein Fahrerqualifikationsnachweis ausgestellt.

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis

  • Klasse C1
  • oder B bei gemeinsamen Erwerb von C1 und C1E
  • oder keine, bei gemeinsamen Erwerb von B, C1 und C1E

Einschluss der Klassen

BE sowie D1E sofern D1 vorhanden ist

Befristung der Fahrerlaubnis

5 Jahre

Ärztliche Untersuchung

Ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten

Wiederholungsuntersuchung vor jedem Fristablauf

Theoretische Mindestausbildung

Keine theoretische Ausbildung bei Erweiterung von C1 auf C1E vorgeschrieben. Bei gemeinsamen Erwerb der Klassen C1 und C1E oder der Klassen B, C1 und C1E muss der Umfang der theoretischen Mindestausbildung der Ausbildung der Klasse C1 bzw. der Ausbildung eines gemeinsamen Erwerbs der Klasse B und C1 entsprechen

1. Praktische Mindestausbildung bei Erweiterung von C1 auf C1E
Grundausbildung und 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt sowie 1 Nachtfahrt

2. Praktische Mindestausbildung bei gemeinsamen Erwerb von C1 und C1E
Solo: Grundausbildung und 1 Überlandfahrt, 1 Autobahnfahrt
Zug: Grundausbildung und 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 2 Nachtfahrten

3. Praktische Mindestausbildung bei gemeinsamen Erwerb von B, C1 und C1E

  • zunächst Klasse B wie beim Ersterwerb
  • danach Ausbildung Klasse C1
  • und abschließend Ausbildung der Klasse C1E

Prüfungsdauer
85 Minuten davon 50 Minuten reine Fahrzeit

Befristung der Führerscheinkarte
15 Jahre

Geltungsdauer einer bestandenen theoretischen Prüfung
12 Monate

Wiederholungsfristen einer nicht bestandenen theoretischen oder praktischen Prüfung
Die Prüfung kann frühestens nach 2 Wochen wiederholt werden.