Klasse D ()

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter

  • 24 Jahre
  • für gewerbliche Fahrten im Personenverkehr
    • mit beschleunigter Grundqualifikation 23 Jahre
      bis 50 km Linienverkehr 21 Jahre
    • mit Berufskraftfahrerausbildung 20 Jahre
      bis 50 km Linienverkehr 18 Jahre
    • mit Grundqualifikation 21 Jahre
      bis 50 km Linienverkehr 21 Jahre

Ab 31. Mai 2021 gilt:
Die Schlüsselzahl 95 wird nicht mehr in den Führerschein eingetragen. Es wird ein Fahrerqualifikationsnachweis ausgestellt.

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
Klasse B

Einschluss
Klasse D1

Befristung der Fahrerlaubnis
auf 5 Jahre

Ärztliche Untersuchung

Ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung

Wiederholungsuntersuchung

Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Zeugnis.

Bei Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus muss zusätzlich die Eignung wie bei der Ersterteilung nachgewiesen werden.

Theoretische Mindestausbildung

1. Bei Erweiterung

  • 6 Stunden Grundstoff und bei Vorbesitz der Klasse B  18 Stunden klassenspezifischer Unterricht
  • 6 Stunden Grundstoff und bei Vorbesitz der Klasse C1 12 Stunden klassenspezifischer Unterricht
  • 6 Stunden Grundstoff und bei Vorbesitz der Klasse D1  8 Stunden klassenspezifischer Unterricht
  • 6 Stunden Grundstoff und bei Vorbesitz der Klasse C   8 Stunden klassenspezifischer Unterricht

2. Bei gemeinsamen Erwerb von Klasse B und D

 6*/12 Stunden Grundstoff und 2 Stunden klassenspezifischer Unterricht für Klasse B sowie 18 Stunden klassenspezifischer Unterricht für die Klasse D (* sofern bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist.)

Praktische Mindestausbildung

1. Bei Erweiterung

  • Vorbesitz Klasse C mehr als zwei Jahre: 7 Stunden Grundausbildung, 8 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
  • Vorbesitz Klasse C bis zwei Jahre: 14 Stunden Grundausbildung, 16 Überlandfahrten, 8 Autobahnfahrten, 6 Nachtfahrten
  • Vorbesitz Klasse B oder C1 mehr als zwei Jahre: 33 Stunden Grundausbildung, 12 Überlandfahrten, 8 Autobahnfahrten, 5 Nachtfahrten
  • Vorbesitz Klasse B oder C1 bis zwei Jahre: 45 Stunden Grundausbildung, 22 Überlandfahrten, 14 Autobahnfahrten, 8 Nachtfahrten
  • Vorbesitz Klasse D1: 20 Stunden Grundausbildung, 5 Überlandfahrten, 5 Autobahnfahrten, 5 Nachtfahrten


2. Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und D

  • zunächst Ausbildung der Klasse B
  • dann Ausbildung der Klasse D mit 45 Stunden Grundausbildung, 22 Überlandfahrten, 14 Autobahnfahrten, 8 Nachtfahrten

Prüfungsdauer
85 Minuten, davon 50 Minuten reine Fahrzeit

Befristung der Führerscheinkarte
15 Jahre

Geltungsdauer einer bestandenen theoretischen Prüfung
12 Monate

Wiederholungsfristen einer nicht bestandenen theoretischen oder praktischen Prüfung
Die Prüfung kann frühestens nach 2 Wochen wiederholt werden.