Klasse DE ()
- Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter
- 24 Jahre
- für gewerbliche Fahrten im Personenverkehr
- mit beschleunigter Grundqualifikation 23 Jahre
bis 50 km Linienverkehr 21 Jahre - mit Berufskraftfahrerausbildung 20 Jahre
bis 50 km Linienverkehr 18 Jahre - mit Grundqualifikation 21 Jahre
bis 50 km Linienverkehr 21 Jahre
- mit beschleunigter Grundqualifikation 23 Jahre
Ab 31. Mai 2021 gilt:
Die Schlüsselzahl 95 wird nicht mehr in den Führerschein eingetragen. Es wird ein Fahrerqualifikationsnachweis ausgestellt.
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis
Klasse D
Einschluss
Klassen D1E und BE
Befristung der Fahrerlaubnis
auf 5 Jahre
Ärztliche Untersuchung
- Ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis
- oder Gutachten bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung
Wiederholungsuntersuchung
- Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Zeugnis.
- Bei Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus muss zusätzlich die Eignung wie bei der Ersterteilung nachgewiesen werden.
Theoretische Mindestausbildung
Es ist keine theoretische Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse D vorgeschrieben!
Praktische Mindestausbildung bei Erweiterung von D auf DE
4 Stunden Grundausbildung und 3 Stunden Überlandfahrten, 1 Stunde Autobahnfahrt, 1 Stunde Nachtfahrt
Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B, D und DE
- Zunächst Ausbildung der Klasse B
- danach Ausbildung der Klasse D
- und dann Ausbildung der Klasse DE
Prüfungsdauer
85 Minuten, davon 50 Minuten reine Fahrzeit
Befristung der Führerscheinkarte
15 Jahre
Geltungsdauer einer bestandenen theoretischen Prüfung
12 Monate
Wiederholungsfristen einer nicht bestandenen theoretischen oder praktischen Prüfung
Die Prüfung kann frühestens nach 2 Wochen wiederholt werden.