Beschleunigte Grundqualifikation Fachrichtung Personenverkehr
Teilnehmer: Personen, die eine Tätigkeit als Fahrer von Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastplätzen außer dem Führersitz im gewerblichen Personenverkehr anstreben.
Der Besitz einer Fahrerlaubnis in den Klassen D1, D, D1E, DE ist nicht erforderlich. Diese kann auch während des Lehrgangs bzw. im Anschluss daran erworben werden.
Voraussetzung:
- Führerschein der Klasse B
- Mindestalter zur Berufsausübung nach bestandener Prüfung:
- 21 Jahre bei Bussen der Kl. D1 und D1E bis max. 16 Fahrgastplätzen im Reise- und Linienverkehr
- 21 Jahre bei Bussen der Klasse D und DE mit mehr als 16 Fahrgastplätzen bis 50 km Linienlänge und kein Reiseverkehr
- 23 Jahre bei Bussen der Klasse D und DE mit mehr als 16 Fahrgastplätzen über 50 km Linienlänge und im Reiseverkehr
Dauer:
- Der Lehrgang umfasst 140 Stunden a. 60 Min. davon 10 Stunden a. 60 Min. praktische Stunden.
- Die Ausbildung dauert ca. 4 Wochen in Vollzeit. Der Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
- Die Fahrerlaubnis der Klasse D und DE kann auch während des Lehrgangs oder auch im Anschluss daran erworben werden.
- Die Prüfung wird vor der IHK abgelegt.
Ziele:
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
- Anwendung der Vorschriften
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
Ausbildungsinhalte:
- Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung des Fahrzeugs
- Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen
- Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
- Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
- Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses
- Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- und Personenverkehr
- Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr
- Bewusstseinsbildung für Risiken im Straßenverkehr und Arbeitsunfälle
- Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
- Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen, Verhalten bei Notfällen
- Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und Marktordnung
Kompetenz:
Unsere Ausbilder sind langjährig erfahren in der Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrer im Bereich des Personenverkehrs und sind selbst erfahrene Berufskraftfahrer. Die AZVG ist ein von der Industrie und Handelskammer anerkannter Ausbildungsträger.
Eine Vermittlung als Kraftfahrer in Fuhrunternehmen ist durch engen Kontakt mit den Busunternehmen gegeben. Das bedeutet für Sie: Sollten Sie eine Stelle als Kraftfahrer suchen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse, da uns ständig offene Stellen angeboten werden, welche wir Ihnen dann vermitteln.
Gerne informieren wir Sie über den Ablauf und die Ausbildungskosten.