BKF - Weiterbildung Fachrichtung Güterverkehr
Personen, die im gewerblichen Güter- oder Werksverkehr tätig sind, unterliegen der Weiterbildungspflicht. Sie müssen bis zum 10. September 2014 eine Weiterbildung mit 35 Stunden nachweisen. Die 35 Stunden können innerhalb von 5 Jahren auf 5 Sachgebiete aufgeteilt werden. Ein Sachgebiet dauert einen Tag (7 Stunden). Wer rechtzeitig mit der Weiterbildung beginnt, teilt sich seinen zeitlichen und finanziellen Aufwand in 5 Jahre auf. Er kann so jedes Jahr ein Sachgebiet absolvieren. Sie können selbstverständlich aber auch alle 5 Sachgebiete in einem Wochenkurs besuchen. Die Weiterbildung wird im Führerschein unter Ziffer 95 eingetragen.
Voraussetzungen:
Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen 3 (alt), C1, C1E, C und/oder CE (Berufs-)Kraftfahrer/innen im Güterverkehr die der Nachweispflicht unterliegen.
Sie besitzen den Führerschein Kl. 3 (alt), die Klasse C1, C1E, C und/oder CE, ohne die erforderliche Weiterbildung und möchten eine Beschäftigung als Kraftfahrer/in im Güterverkehr aufnehmen.
Dauer:
5 Tage (35 Stunden)
Inhalte der Ausbildung:
Modul 1: Wirtschaftliches Fahren
Inhalte: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimale Nutzung, Fähigkeit zu Optimierung des Kraftstoffverbrauches.
Modul 2: Ladungssicherung
Inhalte: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs.
Modul 3: Lenk- und Ruhezeiten/EG-Kontrollgeräte
Inhalte: Kenntnisse der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterverkehr
Modul 4: Arbeitssicherheit im Blickpunkt
Inhalte:
- Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen.
- Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr.
- Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle.
- Fähigkeiten zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen.
Modul 5: Recht / Stress und Gesundheitsbalance
Inhalte:
- Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraftverkehr
- Rechte und Pflichten der Fahrer/innen von Kraftfahrzeugen im Bereich der
- Grundqualifikation und Weiterbildung
- Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
- Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
- Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeldes des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
Abschluss: Bescheinigungen „ Weiterbildung Berufskraftfahrer im Güterverkehr“ der AZVG über die erfolgreiche Teilnahme an obigen Inhalten. Eintrag der Kennziffer 95 in den Führerschein.
Besonderer Hinweis:
Die Ausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit mit einem Bildungsgutschein förderbar. Wir beraten Sie gerne!
Kompetenz:
Unsere Ausbilder sind langjährig erfahren in der Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrer und sind selbst erfahrene Berufskraftfahrer. Eine Vermittlung als Kraftfahrer in Fuhrunternehmen ist durch engen Kontakt mit der Transportbranche gegeben. Das bedeutet für Sie: Sollten Sie eine Stelle als Kraftfahrer suchen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse, da uns ständig offene Stellen angeboten werden, welche wir Ihnen dann vermitteln.
Die Weiterbildung kann auch vor Ort im Betrieb in dafür geeigneten Räumlichkeiten erfolgen.
Gerne informieren wir Sie über den Ablauf und die Ausbildungskosten.