BKF - Weiterbildung Personenverkehr
Personen, die im gewerblichen Personenverkehr tätig sind, unterliegen der Weiterbildungspflicht. Sie müssen bis zum 10. September 2013 eine Weiterbildung mit 35 Stunden nachweisen. Die 35 Stunden können innerhalb von 5 Jahren auf 5 Sachgebiete aufgeteilt werden. Ein Sachgebiet dauert einen Tag (7 Stunden). Wer rechtzeitig mit der Weiterbildung beginnt, teilt sich seinen zeitlichen und finanziellen Aufwand in 5 Jahre auf. Er kann so jedes Jahr ein Sachgebiet absolvieren. Sie können selbstverständlich aber auch alle 5 Sachgebiete in einem Wochenkurs besuchen. Die Weiterbildung wird im Führerschein unter Ziffer 95 eingetragen.
Voraussetzungen:
- Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE
- (Berufs-)Kraftfahrer/innen im Personenverkehr die der Nachweispflicht unterliegen
- Sie besitzen den Führerschein der Klasse D1, D1E, D oder DE, ohne die erforderliche Weiterbildung und möchten eine Beschäftigung als Kraftfahrer/in im Personenverkehr aufnehmen.
Dauer:
5 Tage (35 Stunden)
Inhalte der Ausbildung:
Modul 1: Wirtschaftliches Fahren
Inhalte: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimale Nutzung, Fähigkeit zu Optimierung des Kraftstoffverbrauches.
Modul 2: Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
Inhalte: Pflichten des Fahrzeugführers; Arbeitsrecht; richtige Einschätzung der Längs- und Seitwärtsbewegungen des Fahrzeugs, rücksichtsvolles Verkehrsverhalten, sanftes Abbremsen, Umgang mit den Fahrgästen, Besonderheiten der Beförderung bestimmter Fahrgastgruppen; vorgeschriebene Sicherheitsausstattung von Bussen, vorbeugender Gesundheitsschutz für Busfahrer.
Modul 3: Lenk- und Ruhezeiten/EG-Kontrollgeräte
Inhalte: Kenntnisse der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Personenverkehr.
Modul 4: Arbeitssicherheit im Blickpunkt
Inhalte:
- Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen.
- Kenntnis der Vorschriften für den Personenkraftverkehr
- Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Fähigkeiten zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen
Modul 5: Recht / Stress und Gesundheitsbalance
Inhalte: Gesetzliche Beförderungspflichten im Linien- und Gelegenheitsverkehr; Zivil- und haftungsrechtliche Vorschriften kennen / kritische Situationen und den Umgang z. Bsp. mit auffälligen Fahrgästen gut bewältigen; Fähigkeit das Unternehmen professionell und sympathisch repräsentieren; kundenorientiertes Handeln; Rechte und Pflichten beim Fahrauftrag kennen; Bedeutung der Qualität der Leistung des Fahrers für das Unternehmen; internationaler Personenkraftverkehr, Bedeutung von Markt und Image in der Zukunft.
Abschluss: Bescheinigungen „ Weiterbildung Berufskraftfahrer im Personenverkehr“ der AZVG über die erfolgreiche Teilnahme an obigen Inhalten. Eintrag der Kennziffer 95 in den Führerschein.
Besonderer Hinweis:
Die Ausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit mit einem Bildungsgutschein förderbar. Wir beraten Sie gerne!
Kompetenz:
Unsere Ausbilder sind langjährig erfahren in der Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrer im Bereich des Personenverkehrs und sind selbst erfahrene Berufskraftfahrer. Die AZVG ist ein von der Industrie und Handelskammer anerkannter Ausbildungsträger.
Eine Vermittlung als Kraftfahrer in Fuhrunternehmen ist durch engen Kontakt mit den Busunternehmen gegeben. Das bedeutet für Sie: Sollten Sie eine Stelle als Kraftfahrer suchen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse, da uns ständig offene Stellen angeboten werden, welche wir Ihnen dann vermitteln.
Die Weiterbildung kann auch vor Ort im Betrieb in dafür geeigneten Räumlichkeiten erfolgen.
Gerne informieren wir Sie über den Ablauf und die Ausbildungskosten.