BKF - Weiterbildung Fachrichtung Güterverkehr

Personen, die im gewerblichen Güter- oder Werksverkehr tätig sind, unterliegen der Weiterbildungspflicht. Sie müssen bis zum 10. September 2014 eine Weiterbildung mit 35 Stunden nachweisen.  Die 35 Stunden können innerhalb von 5 Jahren auf 5 Sachgebiete aufgeteilt werden. Ein Sachgebiet dauert einen Tag (7 Stunden). Wer rechtzeitig mit der Weiterbildung beginnt, teilt sich seinen zeitlichen und finanziellen Aufwand in 5 Jahre auf. Er kann so jedes Jahr ein Sachgebiet absolvieren. Sie können selbstverständlich aber auch alle 5 Sachgebiete in einem Wochenkurs besuchen. Die Weiterbildung wird im Führerschein unter Ziffer 95 eingetragen.

Voraussetzungen:

Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen 3 (alt), C1, C1E, C und/oder CE (Berufs-)Kraftfahrer/innen im Güterverkehr die der Nachweispflicht unterliegen.
Sie besitzen den Führerschein Kl. 3 (alt), die Klasse C1, C1E, C und/oder CE, ohne die erforderliche Weiterbildung und möchten eine Beschäftigung als Kraftfahrer/in im Güterverkehr aufnehmen.

Dauer:

5 Tage (35 Stunden)

Inhalte der Ausbildung:

Modul 1: Wirtschaftliches Fahren

Inhalte: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimale Nutzung, Fähigkeit zu Optimierung des Kraftstoffverbrauches.

Modul 2: Ladungssicherung

Inhalte: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs.

Modul 3: Lenk- und Ruhezeiten/EG-Kontrollgeräte

Inhalte: Kenntnisse der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterverkehr

Modul 4: Arbeitssicherheit im Blickpunkt

Inhalte:

  • Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen.
  • Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr.
  • Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle.
  • Fähigkeiten zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen.

Modul 5: Recht / Stress und Gesundheitsbalance

Inhalte:

  • Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraftverkehr
  • Rechte und Pflichten der Fahrer/innen von Kraftfahrzeugen im Bereich der
  • Grundqualifikation und Weiterbildung
  • Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
  • Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
  • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
  • Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
  • Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeldes des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung

Abschluss: Bescheinigungen „ Weiterbildung Berufskraftfahrer im Güterverkehr“ der AZVG über die erfolgreiche Teilnahme an obigen Inhalten. Eintrag der Kennziffer 95 in den Führerschein.

Besonderer Hinweis:

Die Ausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit mit einem Bildungsgutschein förderbar. Wir beraten Sie gerne!

Kompetenz:

Unsere Ausbilder sind langjährig erfahren in der Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrer und sind selbst erfahrene Berufskraftfahrer. Eine Vermittlung als Kraftfahrer in Fuhrunternehmen ist durch engen Kontakt mit der Transportbranche gegeben. Das bedeutet für Sie: Sollten Sie eine Stelle als Kraftfahrer suchen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse, da uns ständig offene Stellen angeboten werden, welche wir Ihnen dann vermitteln.

Die Weiterbildung kann auch vor Ort im Betrieb in dafür geeigneten Räumlichkeiten erfolgen.

Gerne informieren wir Sie über den Ablauf und die Ausbildungskosten.

BKF - Weiterbildung Personenverkehr

Personen, die im gewerblichen Personenverkehr tätig sind, unterliegen der Weiterbildungspflicht. Sie müssen bis zum 10. September 2013 eine Weiterbildung mit 35 Stunden nachweisen. Die 35 Stunden können innerhalb von 5 Jahren auf 5 Sachgebiete aufgeteilt werden. Ein Sachgebiet dauert einen Tag (7 Stunden). Wer rechtzeitig mit der Weiterbildung beginnt, teilt sich seinen zeitlichen und finanziellen Aufwand in 5 Jahre auf. Er kann so jedes Jahr ein Sachgebiet absolvieren. Sie können selbstverständlich aber auch alle 5 Sachgebiete in einem Wochenkurs besuchen. Die Weiterbildung wird im Führerschein unter Ziffer 95 eingetragen.

Voraussetzungen:

  • Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE
  • (Berufs-)Kraftfahrer/innen im Personenverkehr die der Nachweispflicht unterliegen
  • Sie besitzen den Führerschein der Klasse D1, D1E, D oder DE, ohne die erforderliche Weiterbildung und möchten eine Beschäftigung als Kraftfahrer/in im Personenverkehr aufnehmen.

Dauer:

5 Tage (35 Stunden)

Inhalte der Ausbildung:

Modul 1: Wirtschaftliches Fahren

Inhalte: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimale Nutzung, Fähigkeit zu Optimierung des Kraftstoffverbrauches.

Modul 2: Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste

Inhalte: Pflichten des Fahrzeugführers; Arbeitsrecht; richtige Einschätzung der Längs- und Seitwärtsbewegungen des Fahrzeugs, rücksichtsvolles Verkehrsverhalten, sanftes Abbremsen, Umgang mit den Fahrgästen, Besonderheiten der Beförderung bestimmter Fahrgastgruppen; vorgeschriebene Sicherheitsausstattung von Bussen, vorbeugender Gesundheitsschutz für Busfahrer.

Modul 3: Lenk- und Ruhezeiten/EG-Kontrollgeräte

Inhalte: Kenntnisse der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Personenverkehr.

Modul 4: Arbeitssicherheit im Blickpunkt

Inhalte:

  • Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen.
  • Kenntnis der Vorschriften für den Personenkraftverkehr
  • Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Fähigkeiten zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen

Modul 5: Recht / Stress und Gesundheitsbalance

Inhalte: Gesetzliche Beförderungspflichten im Linien- und Gelegenheitsverkehr; Zivil- und haftungsrechtliche Vorschriften kennen / kritische Situationen und den Umgang z. Bsp. mit auffälligen Fahrgästen gut bewältigen; Fähigkeit das Unternehmen professionell und sympathisch repräsentieren; kundenorientiertes Handeln; Rechte und Pflichten beim Fahrauftrag kennen; Bedeutung der Qualität der Leistung des Fahrers für das Unternehmen; internationaler Personenkraftverkehr,  Bedeutung von Markt und Image in der Zukunft.

Abschluss: Bescheinigungen „ Weiterbildung Berufskraftfahrer im Personenverkehr“ der AZVG über die erfolgreiche Teilnahme an obigen Inhalten. Eintrag der Kennziffer 95 in den Führerschein.

Besonderer Hinweis:

Die Ausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit mit einem Bildungsgutschein förderbar. Wir beraten Sie gerne!

Kompetenz:

Unsere Ausbilder sind langjährig erfahren in der Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrer im Bereich des Personenverkehrs und sind selbst erfahrene Berufskraftfahrer. Die AZVG ist ein von der Industrie und Handelskammer anerkannter Ausbildungsträger.

Eine Vermittlung als Kraftfahrer in Fuhrunternehmen ist durch engen Kontakt mit den Busunternehmen gegeben. Das bedeutet für Sie: Sollten Sie eine Stelle als Kraftfahrer suchen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse, da uns ständig offene Stellen angeboten werden, welche wir Ihnen dann vermitteln.

Die Weiterbildung kann auch vor Ort im Betrieb in dafür geeigneten Räumlichkeiten erfolgen.

Gerne informieren wir Sie über den Ablauf und die Ausbildungskosten.

Beschleunigte Grundqualifikation Fachrichtung Güterverkehr

Teilnehmer: Personen, die eine Tätigkeit als Fahrer von Kraftfahrzeugen über 3,5 t zG im gewerblichen Güterkraftverkehr anstreben.

Voraussetzung:

  • Führerschein der Klasse B
  • Mindestalter zur Berufsausübung nach bestandener Prüfung:
  • 21 Jahre bei Kraftfahrzeugen der Kl. C und CE
  • 18 Jahre bei Kraftfahrzeugen der Kl. C1 und C1E
  • Der Besitz einer Fahrerlaubnis in den Klassen C1, C, C1E oder CE ist nicht erforderlich. Diese kann auch während des Lehrgangs bzw. im Anschluss daran erworben werden.

Dauer:

  • Der Lehrgang umfasst 140 Stunden a. 60 Min. davon 10 Stunden a. 60 Min. praktische Stunden.
  • Die Ausbildung dauert ca. 4 Wochen in Vollzeit. Der Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
  • Die Fahrerlaubnis der Klasse C und CE kann auch während des Lehrgangs oder auch im Anschluss daran erworben werden.
  • Die Prüfung wird vor der IHK abgelegt.

Ziele:

  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  • Anwendung der Vorschriften
  • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Ausbildungsinhalte:

  • Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung des Fahrzeugs
  • Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen
  • Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs
  • Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- und Personenverkehr
  • Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr
  • Bewusstseinsbildung für Risiken im Straßenverkehr und Arbeitsunfälle
  • Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
  • Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
  • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
  • Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen, Verhalten bei Notfällen
  • Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und Marktordnung

Abschluss:

Die beschleunigte Grundqualifikation schließt mit einer schriftlichen Prüfung, ca. 90 Minuten, unter der Aufsicht der zuständigen Industrie und Handelskammer ab.

Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung die Bescheinigung zur beschleunigten Grundqualifikation Güterverkehr zur Vorlage bei der Behörde. Diese trägt die Kennziffer 95 in den Führerschein ein.

Kompetenz:

Unsere Ausbilder sind langjährig erfahren in der Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrer und sind selbst erfahrene Berufskraftfahrer. Eine Vermittlung als Kraftfahrer in Fuhrunternehmen ist durch engen Kontakt mit der Transportbranche gegeben. Das bedeutet für Sie: Sollten Sie eine Stelle als Kraftfahrer suchen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse, da uns ständig offene Stellen angeboten werden, welche wir Ihnen dann vermitteln.

Besonderer Hinweis:

Die Ausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit mit einem Bildungsgutschein förderbar. Wir beraten Sie gerne!

Die Ausbildung dauert ca. 5 Wochen in Vollzeit. Der Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Die Fahrerlaubnis der Klasse C und CE kann auch während des Lehrgangs oder auch im Anschluss daran erworben werden. Die Prüfung wird vor der IHK abgelegt.

Gerne informieren wir Sie über den Ablauf und die Ausbildungskosten.

Beschleunigte Grundqualifikation Fachrichtung Personenverkehr

Teilnehmer: Personen, die eine Tätigkeit als Fahrer von Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastplätzen außer dem Führersitz im gewerblichen Personenverkehr anstreben.

Der Besitz einer Fahrerlaubnis in den Klassen D1, D, D1E, DE ist nicht erforderlich. Diese kann auch während des Lehrgangs bzw. im Anschluss daran erworben werden.

Voraussetzung:

  • Führerschein der Klasse B
  • Mindestalter zur Berufsausübung nach bestandener Prüfung:
    • 21 Jahre bei Bussen der Kl. D1 und D1E bis max. 16 Fahrgastplätzen im Reise- und Linienverkehr
    • 21 Jahre bei Bussen der Klasse D und DE mit mehr als 16 Fahrgastplätzen bis 50 km Linienlänge und kein Reiseverkehr
    • 23 Jahre bei Bussen der Klasse D und DE mit mehr als 16 Fahrgastplätzen über 50 km Linienlänge und im Reiseverkehr

Dauer:

  • Der Lehrgang umfasst 140 Stunden a. 60 Min. davon 10 Stunden a. 60 Min. praktische Stunden.
  • Die Ausbildung dauert ca. 4 Wochen in Vollzeit. Der Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
  • Die Fahrerlaubnis der Klasse D und DE kann auch während des Lehrgangs oder auch im Anschluss daran erworben werden.
  • Die Prüfung wird vor der IHK abgelegt.

Ziele:

  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  • Anwendung der Vorschriften
  • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Ausbildungsinhalte:

  • Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung des Fahrzeugs
  • Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen
  • Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses
  • Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- und Personenverkehr
  • Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr
  • Bewusstseinsbildung für Risiken im Straßenverkehr und Arbeitsunfälle
  • Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
  • Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
  • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
  • Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen, Verhalten bei Notfällen
  • Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und Marktordnung

Kompetenz:

Unsere Ausbilder sind langjährig erfahren in der Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrer im Bereich des Personenverkehrs und sind selbst erfahrene Berufskraftfahrer. Die AZVG ist ein von der Industrie und Handelskammer anerkannter Ausbildungsträger.

Eine Vermittlung als Kraftfahrer in Fuhrunternehmen ist durch engen Kontakt mit den Busunternehmen gegeben. Das bedeutet für Sie: Sollten Sie eine Stelle als Kraftfahrer suchen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse, da uns ständig offene Stellen angeboten werden, welche wir Ihnen dann vermitteln.

Gerne informieren wir Sie über den Ablauf und die Ausbildungskosten.

Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger Güterverkehr

Teilnehmer: Alle Führerscheinbesitzer der Klasse D1, D1E, D oder DE, die als Kraftfahrer im Güterverkehr tätig werden möchten benötigen dazu die Grundqualifikation Umsteiger. Bei Absolvierung der Beschleunigten Grundqualifikation beträgt die Unterrichtsdauer lt. § 3 BKrFQV 35 Zeitstunden, von denen 2,5 Stunden auf das Führen eines LKW entfallen.

Voraussetzung:

  • Führerschein der Klasse D1, D1E, D oder DE
  • Der Besitz einer Fahrerlaubnis in den Klassen C1, C1E, C oder CE ist nicht erforderlich. Diese kann auch während des Lehrgangs bzw. im Anschluss daran erworben werden.

Dauer: 35 Stunden a. 60 Min., davon 2,5 Stunden a. 60 Min. praktisches Fahren

Ziele:

  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  • Anwendung der Vorschriften
  • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Ausbildungsinhalte:

  • Sicherheit der Ladung
  • Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr
  • Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle (Schwerpunkt LKW)
  • Einschätzung der Lage bei Notfällen (Schwerpunkt LKW)
  • Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
  • Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs

Abschluss:

Die beschleunigte Grundqualifikation schließt mit einer schriftlichen Prüfung, ca. 45 Minuten, unter der Aufsicht der zuständigen Industrie und Handelskammer ab.

Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung die Bescheinigung zur beschleunigten Grundqualifikation Güterverkehr zur Vorlage bei der Behörde. Diese trägt die Kennziffer 95 in den Führerschein ein.

Kompetenz:

Unsere Ausbilder sind langjährig erfahren in der Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrer und sind selbst erfahrene Berufskraftfahrer. Eine Vermittlung als Kraftfahrer in Fuhrunternehmen ist durch engen Kontakt mit der Transportbranche gegeben. Das bedeutet für Sie: Sollten Sie eine Stelle als Kraftfahrer suchen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse, da uns ständig offene Stellen angeboten werden, welche wir Ihnen dann vermitteln.

Gerne informieren wir Sie über den Ablauf und die Ausbildungskosten.

Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger Personenverkehr

Teilnehmer: LKW-Fahrer, die als Busfahrer tätig werden möchten benötigen dazu die beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger. Bei Absolvierung der Beschleunigten Grundqualifikation beträgt die Unterrichtsdauer lt. § 3 BKrFQV 35 Zeitstunden, von denen 2,5 Stunden auf das Führen eines Busses entfallen.

Voraussetzung:

  • Führerschein der Klasse C1, C1E, C, CE oder 3 (alt)
  • Der Besitz einer Fahrerlaubnis in den Klassen D1, D1E, D oder DE ist nicht erforderlich. Diese kann auch während des Lehrgangs bzw. im Anschluss daran erworben werden.

Dauer: 35 Stunden a. 60 Min. davon 2,5 Stunden praktische Stunden a. 60 Min.

Ziele:

  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  • Anwendung der Vorschriften
  • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Ausbildungsinhalte:

  • Fahrgastsicherheit
  • Sicherheit der Ladung
  • Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr
  • Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle (Schwerpunkt Bus)
  • Einschätzung der Lage bei Notfällen (Schwerpunkt Bus)
  • Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
  • Wirtschaftliches Umfeld des Personenverkehrs

Abschluss:

Die beschleunigte Grundqualifikation schließt mit einer schriftlichen Prüfung, ca. 45 Minuten, unter der Aufsicht der zuständigen Industrie und Handelskammer ab.

Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung die Bescheinigung zur beschleunigten Grundqualifikation Personenverkehr zur Vorlage bei der zuständigen Behörde. Diese trägt die Kennziffer 95 in den Führerschein ein.

Kompetenz:

Unsere Ausbilder sind langjährig erfahren in der Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrer im Bereich des Personenverkehrs und sind selbst erfahrene Berufskraftfahrer. Die AZVG ist ein von der Industrie und Handelskammer anerkannter Ausbildungsträger.

Eine Vermittlung als Kraftfahrer in Fuhrunternehmen ist durch engen Kontakt mit den Busunternehmen gegeben. Das bedeutet für Sie: Sollten Sie eine Stelle als Kraftfahrer suchen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse, da uns ständig offene Stellen angeboten werden, welche wir Ihnen dann vermitteln.

Gerne informieren wir Sie über den Ablauf und die Ausbildungskosten.